§ 67 (4) Teilkonferenzen, Eilentscheidungen:
In Angelegenheiten der Schulkonferenz, die keinen Aufschub dulden, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter (Vorsitz) gemeinsam mit je einer von der Schulkonferenz aus ihrer Mitte gewählten Vertretung der in der Schulkonferenz vertretenen Gruppen (Eltern und Lehrer). Die Mitglieder der Schulkonferenz sind darüber unverzüglich zu unterrichten. Die Entscheidung ist der Schulkonferenz in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
Eilausschuss 2023
  M. Derißen Kreutzer, Elternvertreterin       ~       G. Ripholz, Schulleiterin        ~        L. Schamp, Lehrervertreterin
 
                          
   
© GGS Barbaraschule Mülheim