Eis vom Förderverein
Einladung zur Mitgliederversammlung des Fördervereins
wir laden Sie herzlich zur Mitgliederversammlung 2025 des Fördervereins der Barbaraschule e.V. ein,
am Montag, den 23. Juni 2025 um 20.00 Uhr.
Die Mitgliederversammlung wird in der Aula der Barbaraschule stattfinden.
1. Begrüßung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
3. Berichte:
a. des Vorstandes
b. des Kassenwarts
c. der Kassenprüfer
4. Aussprache zu den Berichten
5. Wahl eines Versammlungsleiters
6. Entlastung des Vorstandes
7. Entlastung des Kassenwarts
8. Neuwahl
a. 1. Vorsitz
b. 1. stellv. Vorsitz
c. 2. stellv. Vorsitz
d. Kassenwart
e. Schriftführung
9. Abstimmung über die Neufassung der Satzung
11. Anträge
a. Sparziel für besondere Einrichtung des Neubaus
b. Sparziel für Bezuschussung des Schulausflugs
c. Sparziel für Bezuschussung Projektwochen
d. Bezuschussung der Bücherei
12. Verschiedenes
Zu jedem Tagesordnungspunkt findet eine Aussprache statt. Jedes Mitglied hat das Recht, gehört zu werden. Die Jahreshauptversammlung als Entscheidungsgremium des Vereines ist, unabhängig von der Teilnehmerzahl bei dieser Versammlung, beschlussfähig. Für den Tagesordnungspunkte 9 und 10 erhalten Sie anbei bereits vorab die Neufassung der Satzung sowie die Beitragssatzung.
Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen, aber nicht stimmberechtigt.
Wir freuen uns auf Ihre zahlreiche Teilnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Unsere Kinder haben gewählt: So heißen unsere Seifenkisten

Yellow Star

Red Flash

Stürmer

Vorschläge der Klassen für die Seifenkisten-Namen




Wie sollen unsere Seifenkisten heißen?




Verschönerungsarbeiten in unserem neuen Schulgebäude

Satzung des Fördervereins
Satzung als pdf-Datei Stand: 2.2.2022 |
Auszug aus der Satzung des Fördervereins der Barbaraschule e. V.
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Präambel Bildung muss in der heutigen Zeit echten Lebensbezug haben. Das gilt insbesondere für die in der Schule vermittelte Bildung. Über das Bemühen der politischen Organe hinaus müssen daher heutzutage alle verantwortlichen Erzieher, Eltern und Lehrer initiativ werden. Zur Förderung und Verbesserung bereits bestehender und zukünftiger Mittel für die Unterrichtsgestaltung und sonstiger schulbezogener Maßnahmen bilden die Erzieher der Kinder an der Barbaraschule, Gemeinschaftsgrundschule (GGS) an der Barbarastraße den Förderverein der Barbaraschule e. V. Name und Sitz Der Verein führt den Namen “Förderverein der Barbaraschule“ mit dem Zusatz “e. V.“ und hat den Sitz in Mülheim an der Ruhr. Zweck Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, insbesondere die ideelle und materielle Förderung der GGS Barbaraschule. |
Der Zweck der Satzung wird insbesondere verwirklicht durch:
1. a | Gewährung von Beihilfen für die Beschaffung wissenschaftlicher und/oder künstlerischer Unterrichtsmittel. |
1. b | Förderung des Schulsports, der Schulwanderungen, der Schulfahrten und der Klassenfahrten. |
1. c | Unterstützung bedürftiger Schüler |
1. d | Förderung der Elternarbeit auf dem Gebiet des Schulwesens |
1. e | Pflege der Beziehungen zum Schulträger und Vertretung der Interessen der Schule in der Öffentlichkeit. |
2. Die vorstehend bezeichneten Aufgaben können durch Beschluss der Mitgliederversammlung im Rahmen der Steuerbegünstigten Zwecke erforderlichenfalls erweitert oder beschränkt werden, ohne dass es einer Satzungsänderung bedarf. Die Finanzierung dieser Aufgaben erfolgt durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Erträge aus dem Vereinsvermögen. Die Durchführung der Aufgaben erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Schulpflegschaft.
3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.