Das Diakonische Werk im Evangelischen Kirchenkreis An der Ruhr bietet an der Barbaraschule eine verlässliche OGS-Betreuung an, montags bis freitags von 7.15 Uhr bis 16.00 Uhr. Auch in den Ferien und an beweglichen Ferientagen wird dies garantiert.
Ab dem 1. August 2026 haben alle Grundschulkinder der ersten Klassen einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in der Offenen Ganztagsschule (OGS). Dieser Anspruch wird schrittweise jedes Jahr um eine Klassenstufe ausgebaut, bis er ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle Grundschüler gilt.
Das Aufnahmeverfahren erfolgt gemäß den Allgemeinen Bedingungen der Stadt Mülheim an der Ruhr für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Offenen Ganztagsschule:
- Kinder, auf die der Rechtsanspruch zutrifft, erhalten einen Platz.
- Die Anmeldung erfolgt parallel zu den jährlichen Grundschulanmeldungen.
- Über die Vergabe der dann noch zur Verfügung stehenden Plätze entscheidet die Schulleitung.
- Über die Aufnahmeentscheidung werden die Eltern durch die Schulleitung informiert.
- Die Anmeldung für die OGS ist grundsätzlich für ein Schuljahr gültig.
- In begründeten Fällen - wie Umzug oder pädagogische Gründe -
sind unterjährige Abmeldungen möglich. Die Kündigung erfolgt schriftlich bei der Schule.
Die Schulkonferenz der Barbaraschule beschließt, dass bei der Vergabe der OGS-Plätze für Kinder aus den Jahrgängen, in denen noch kein Rechtsanspruch besteht, folgende Kriterien zu berücksichtigen sind:
(Für die Kriterien 1 bis 3 müssen entsprechende Nachweise erbracht werden.)
- Vollzeitbeschäftigung beider Erziehungsberechtigten
bzw. des Erziehungsberechtigten bei Alleinerziehenden - Teilzeitbeschäftigung, Schichtdienst (Arbeitszeit betrifft die Betreuungszeiten)
- Teilnahme an einem Sprachkurs (Kurszeiten betreffen die Betreuungszeiten)
- Soziale Kriterien (z.B. Sprachförderung)
Anmeldeüberhang
Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die freien Plätze in der OGS, erfolgt - bei schriftlich nachgewiesenen gleichen Voraussetzungen - die Vergabe der Plätze nach den Jahrgangsstufen aufsteigend.
Die Eltern werden frühzeitig informiert, falls ihr Kind im folgenden Schuljahr keinen OGS-Platz erhalten kann. Es wird eine Warteliste eingerichtet.
Schulkonferenzbeschluss vom 27.10.2025










