Das Aufnahmeverfahren erfolgt gemäß den Allgemeinen Bedingungen der Stadt Mülheim an der Ruhr für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Offenen Ganztagsschule:

  • Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.

  • Die Anmeldung erfolgt parallel zu den jährlichen Grundschulanmeldungen.

  • Über die Aufnahmeentscheidung werden die Eltern durch die Schulleitung informiert.

  • Die Anmeldung für die OGS ist grundsätzlich für ein Schuljahr gültig.

  • In begründeten Fällen - wie Umzug oder pädagogische Gründe - sind unterjährige Abmeldungen möglich. Die Kündigung erfolgt schriftlich bei der Schule.

 

Die Schulkonferenz der Barbaraschule beschließt, dass bei der Vergabe der OGS-Plätze folgende Kriterien zu berücksichtigen sind.
(Für die Kriterien 1 bis 3 müssen entsprechende Nachweise erbracht werden.)

  1. Vollzeitbeschäftigung beider Erziehungsberechtigten
    bzw. des Erziehungsberechtigten bei Alleinerziehenden

  2. Teilzeitbeschäftigung, Schichtdienst (Arbeitszeit betrifft die Betreuungszeiten)

  3. Teilnahme an einem Sprachkurs (Kurszeiten betreffen die Betreuungszeiten)

  4. Soziale Kriterien (z.B. Sprachförderung)



Anmeldeüberhang

Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die freien Plätze in der OGS, wird eine Warteliste eingerichtet.

Bei schriftlich nachgewiesenen gleichen Voraussetzungen erfolgt die Vergabe der Plätze nach den Jahrgangsstufen aufsteigend:

  1. SchülerInnen aus dem Jahrgang 1

  2. SchülerInnen aus dem Jahrgang 2

  3. SchülerInnen aus dem Jahrgang 3

  4. SchülerInnen aus dem Jahrgang 4


Die Eltern werden frühzeitig informiert, falls ihr Kind im folgenden Schuljahr keinen OGS-Platz erhalten kann.

 
Schulkonferenzbeschluss vom 24.10.2023

 


   
© GGS Barbaraschule Mülheim