Unsere Bitte: Hören Sie "Radio Mülheim"!
Liebe Eltern,
der Förderverein unserer Schule nimmt an der Aktion "Scheine für Schulen" von der Sparkasse Mülheim teil. Mit etwas Glück und Ihrer Mithilfe können wir 2.000 Euro für unseren Förderverein gewinnen.
Damit wir eine Chance haben gezogen zu werden, um mit diesem Geld unser Sankt Martinfest zu unterstützen, brauchen wir Ihre Hilfe.
Bitte, hören Sie ab dem 07.10.2024 für eine Woche morgens um 7 Uhr sowie nachmittags um 16 Uhr Radio Mülheim und rufen Sie dann möglichst schnell eine der fünf angegeben Telefonnummern an, damit diese berechtigten Personen sich dann bei Radio Mülheim melden können.
Thomas Burggraf | 0163 2702800 |
Julia Bubner | 0174 1010919 |
Sandra Braun | 0176 21242359 |
Andreas Hill | 0176 21052719 |
Natalie Pütz | 0178 6924264 |
Vielen Dank für Ihre Unterstützung,
der Förderverein der Barbaraschule
Unsere Kinder haben gewählt: So heißen unsere Seifenkisten
Yellow Star
Red Flash
Stürmer
Vorschläge der Klassen für die Seifenkisten-Namen
Wie sollen unsere Seifenkisten heißen?
Förderverein gewinnt bei "Scheine für Vereine"
Verschönerungsarbeiten in unserem neuen Schulgebäude
ALDI SÜD Spendenaktion: 1. Platz für unseren Förderverein
Sparda Spendenwahl 2022: 1. Platz für den Förderverein Barbaraschule e.V.
Das Engagement und der Ideenreichtum unseres Fördervereins ist einfach unglaublich, denn kurz nach der Anmeldung bei der Sparda Spendenwahl wurde ein regelrechter Raketenstart hingelegt, sodass innerhalb von 9 Stunden nach Freischaltung die Barbaraschule schon auf Platz 1 das Feld der Schulen zwischen 200 und 400 Schülern anführte. Über Familien, Freunde, Bekannte und Arbeitskollegen erhielten wir weit über Mülheims Grenzen hinaus Stimmen aus Braunschweig, Darmstadt, Lehesten, Lüdenscheid, Kreis Mayen-Koblenz, Lüttich ...
Am 31. Mai um 16.00 Uhr wurde dann das Ende des Wettbewerbs mit einem gemeinsamen Countdown auf dem Schulhof runtergezählt und der 1. Platz unter großem Jubel gefeiert. Als Überraschung gab es sogar eine selbstgebackene "Siegertorte".
Herzlichen Dank dem Förderverein für so eine grandiose Öffenlichkeitsarbeit und äußerst beeindruckende Kreativität.
Herzlichen Dank allen Kindern, die bei der Werbung kräftig mitgeholfen haben. Zur Belohnung gibt es für unsere Barbaraschüler zum Schuljahresende eine Woche Hausaufgaben frei!
Und natürlich herzlichen Dank allen, die uns insgesamt 7579 Stimmen gegeben haben.
Satzung des Fördervereins
Satzung als pdf-Datei Stand: 2.2.2022 |
Auszug aus der Satzung des Fördervereins der Barbaraschule e. V.
Präambel Bildung muss in der heutigen Zeit echten Lebensbezug haben. Das gilt insbesondere für die in der Schule vermittelte Bildung. Über das Bemühen der politischen Organe hinaus müssen daher heutzutage alle verantwortlichen Erzieher, Eltern und Lehrer initiativ werden. Zur Förderung und Verbesserung bereits bestehender und zukünftiger Mittel für die Unterrichtsgestaltung und sonstiger schulbezogener Maßnahmen bilden die Erzieher der Kinder an der Barbaraschule, Gemeinschaftsgrundschule (GGS) an der Barbarastraße den Förderverein der Barbaraschule e. V. Name und Sitz Der Verein führt den Namen “Förderverein der Barbaraschule“ mit dem Zusatz “e. V.“ und hat den Sitz in Mülheim an der Ruhr. Zweck Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, insbesondere die ideelle und materielle Förderung der GGS Barbaraschule. |
Der Zweck der Satzung wird insbesondere verwirklicht durch:
1. a | Gewährung von Beihilfen für die Beschaffung wissenschaftlicher und/oder künstlerischer Unterrichtsmittel. |
1. b | Förderung des Schulsports, der Schulwanderungen, der Schulfahrten und der Klassenfahrten. |
1. c | Unterstützung bedürftiger Schüler |
1. d | Förderung der Elternarbeit auf dem Gebiet des Schulwesens |
1. e | Pflege der Beziehungen zum Schulträger und Vertretung der Interessen der Schule in der Öffentlichkeit. |
2. Die vorstehend bezeichneten Aufgaben können durch Beschluss der Mitgliederversammlung im Rahmen der Steuerbegünstigten Zwecke erforderlichenfalls erweitert oder beschränkt werden, ohne dass es einer Satzungsänderung bedarf. Die Finanzierung dieser Aufgaben erfolgt durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Erträge aus dem Vereinsvermögen. Die Durchführung der Aufgaben erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Schulpflegschaft.
3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.