Bewegliche Ferientage
4 bewegliche Ferientage im Schuljahr 2024/2025
Montag, 03.03.2025 Rosenmontag (keine OGS-Betreuung)
Dienstag, 04.03.2025 Fastnachtsdienstag
Freitag, 30.05.2025 Tag nach Christi Himmelfahrt
Freitag, 30.05.2025 Tag nach Christi Himmelfahrt
Freitag, 20.06.2024 Tag nach Fronleichnam
Regelung zur Festlegung der bewegl. Ferientage
Der einzelnen Schule stehen im Schuljahr 2024/25 vier bewegliche Ferientage zur Verfügung. Mindestens einer der beweglichen Ferientage ist den örtlichen Verhältnissen bei Festen entsprechend, insbesondere in der Karnevalszeit, als Brauchtumstag festzulegen. Die Schulkonferenz entscheidet über die Terminierung der beweglichen Ferientage im Einvernehmen mit dem Schulträger. Eine einheitliche Regelung für alle Schulen einer Gemeinde ist anzustreben. Die Entscheidung ist spätestens acht Wochen vor Beginn der Sommerferien des kommenden Schuljahres zu treffen. Die Schulleitung unterrichtet unverzüglich die Schülerinnen und Schüler, Eltern und die Schulaufsichtsbehörde.